FAQ
Welche Beckengrößen gibt es?
Unsere Becken sind in vielen Größen lieferbar.
Vom Kleinbecken (1,25 x 2,50 m) bis hin zum großen Schwimmbecken (20 x 70 m) verfügen wir über vielfältige modulare Möglichkeiten.
Unsere Becken sind u. a. für Sportveranstaltungen (Schwimmen und Triathlon) als Wettkampfbecken konzipiert und bieten neben den Maßen 20 x 25 Metern auch noch notwendige Wendevorrichtungen an beiden Wendeseiten.
Ein speziell für den Sport konstruiertes Teilnehmerpodest erleichtert das schnelle Verlassen des Beckens nach dem Wettkampf.
Wie hoch ist der Wasserstand?
Die Füllhöhe beträgt ca. 1.30 Meter.
Wie lange dauert der Auf- und Abbau?
Zum Aufbau gehören das Sichten des Geländes, eine Vermessen der Fläche, ggf. nivellieren des Bodens. Je nach Beckengröße dauert der Aufbau 1 – 3 Stunden.
Muss ich als Kunde beim Aufbau helfen?
Grundsätzlich sind helfende Hände erwünscht. Seitens Go-Pool sind i.d.R 2 Mitarbeiter zum Aufbau vor Ort. Auch hier gilt wieder die Beckengröße als Messparameter. Beim Kleinbecken benötigen wir keine Helfer, bei den größeren Becken bis zu 4 Personen.
Sind die Becken TÜV-zertifiziert?
Ja, alles unsere Becken und Gewerke sind zertifiziert. Regelmäßige Materialprüfungen gewähren höchste Sicherheit.
Wie viele Personen können zeitgleich ins Wasser?
Dies liegt im Ermessen des Kunden. Unterschiede hinsichtlich der Zahl der Badegäste finden ihren Ursprung in der Nutzung. Im Sportbecken können bis zu 8 Athleten auf einer Bahn (2,50 Meter breit) schwimmen. Eine etwas ruhigere Nutzung, z.B. als Spaßbad, lässt sicherlich mehrere Personen zu.
Kann das Wasser erwärmt werden?
Ja, optional können eine externe Heizung oder eine Wasseraufbereitungsanlage angemietet werden.
Gibt es einzuhaltende gesetzliche Bestimmungen?
Auch für die Nutzung mobiler Schwimmbecken gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen.
Kann das Becken „verkleidet“ werden?
Ja, auch dies ist möglich. Wir können jedes Becken mit z.B. einer Holzumrandung ausstatten und entsprechend „verkleiden“.
Gibt es Beckenleitern?
Ja, wir haben einige unterschiedliche Beckenzugänge in Form von Treppen oder Leitern im Angebot.
Müssen personelle Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden?
Bei Nutzung der Becken geht die Haftung auf den Mieter über. Grundsätzlich sollte der Mieter immer Rettungspersonal /DLRG oder Rettungsschwimmer) während des Betriebs vor Ort wissen.